1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald ein Zimmer schriftlich oder mündlich
bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.
Bitte beachten Sie das unsere ANGEBOTE, mündlich und schriftlich, frei bleibend sind.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch UNVERBINDLICHE Reservierungen, um ein Zimmer, für einen abgesprochenen Zeitraum, unverbindlich frei zu halten.
2. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten
oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
3. Änderungen oder Stornierungen sind unbedingt schriftlich vorzunehmen.
4. Das Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 16 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung.
Bezüglich der aktuellen Leistungen unseres Hauses informieren Sie sich bitte unter Covid 19
Niemand plant "nicht zu kommen".
Aber manchmal liegt es nicht in unserer Hand.
Hier für empfehlen wir den Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
So ist Ihr Urlaub (finanziell) nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben!
Wir haben uns für die Ergo als Partner entschieden:
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der
Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners ERGO Reiseversicherung, dem Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass wir NICHT die Versicherer sind und somit auch keine Fragen zu den Produkten beantworten können.
Vielen Dank!
In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Corona, die Sie zusätzlich zur Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung abschließen können, damit Sie innerhalb der Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung gegen eine Erkrankung an Covid-19 abgesichert sind.
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NEU AB 08.02.2021
Zusätzlich zur Erkrankung an Covid-19 als versichertes Ereignis enthält der neue Ergänzungs-Schutz
folgende Leistungen:
NEUVersicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung
bei:
Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,- pro Person.
Abschluss Versicherung für eine Reise